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E HANDWERK

NEWSLETTER 13/2025

Sehr geehrte Damen und Herren,  

über Ihre Innungsmitgliedschaft haben Sie eine Zugangsberechtigung für den passwortgeschützten Mitgliederbereich des Fachverbandes Elektro- und Informationstechnik Baden-Württemberg erhalten. Diese ermöglicht Ihnen auch, sich für die Zusendung unserer Newsletter ein- bzw. auszutragen. Aktuell erhalten Sie die Newsletter-Ausgabe 13/2025, die wir an Sie als Innungsbetrieb mit eingetragener E-Mail-Adresse versenden.

AKTUELLE INFORMATIONEN

Save the Date: Fachtagung: Innovative Modelle für die Strom-Vermarktung im Rahmen der Energiewende am 3. Februar 2026 in Leonberg

Erfahren Sie, bei der Fachtagung wie neue Vermarktungsstrategien wie virtuelle Kraftwerke, Mieterstrom und Energy Sharing die Energiewende voranbringen. Diskutieren Sie mit Expertinnen und Experten über technische, rechtliche und wirtschaftliche Aspekte und entdecken Sie praxisnahe Lösungen in der begleitenden Fachausstellung.

Merken Sie sich diesen Termin bereits heute vor!

WEITERE INFOS...


Weihnachtsgruß-Motive für Ihren Betrieb – jetzt verfügbar

Auch in diesem Jahr stellt der Verband Ihnen ein stimmungsvolles Motiv für die Weihnachtsgrüße an Geschäftspartner bereit. Wie gewohnt können Sie die Vorlagen mit verschiedenen Formaten kostenfrei nutzen – ideal für Ihre E-Mail-Kommunikation oder Social-Media-Kanäle.

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RECHT

Rechengrößen der Sozialversicherung - Werte 2026

Im Jahr 2026 gilt es neue Rechengrößen in der Sozialversicherung zu berücksichtigen. Eine Übersicht kann im Mitgliederbereich der FV-Homepage unter Formulare & Merkblätter > Arbeitsrecht/Tarif > Rechengrößen Sozialversicherung heruntergeladen werden.

WEITERE INFOS...



Verlängerung Bezugsdauer Kurzarbeitergeld 2026

Die Bundesregierung plant die Verlängerung des Kurzarbeitergeldes auf 24 Monate bis Ende 2026.

Unverändert bleiben die bestehenden Anforderungen bspw. Mindesterfordernis von 1/3 der Beschäftigten.



Aktualisiertes Merkblatt bei Anfragen der SOKA BAU

Ein aktualisiertes ZVEH-Merkblatt gibt Hilfestellung und Handlungsempfehlungen beim Umgang mit der SOKA-BAU. Das Merkblatt kann im Mitgliederbereich auf der Fachverbandshomepage unter Formulare & Merkblätter > Arbeitsrecht/Tarif heruntergeladen werden.

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Kollegiale Arbeitnehmerüberlassung

Wir möchten die Möglichkeiten der kollegialen Arbeitnehmerüberlassung im Elektrohandwerk in Erinnerung rufen. Der Tarifvertrag ermöglicht, auf der Basis des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes zur Vermeidung von Kurzarbeit oder Entlassung, den befristeten und unbürokratischen Verleih von Fachkräften zwischen Innungsbetrieben.

Diese „Kollegenhilfe“ ist wechselseitig zwischen tarifgebundenen Elektrohandwerksbetrieben auch über die Landesgrenzen hinaus möglich, und bedarf weder einer Erlaubnis noch einer Anzeige bei der Bundesagentur für Arbeit.



Warnungen vor Betrugsversuchen

Immer wieder versuchen Betrüger, an persönliche Daten zu gelangen – etwa durch gefälschte E-Mails, SMS oder Briefe im Namen des Bundeszentralamts für Steuern. Es wird empfohlen keine verdächtigen E-Mails, Links oder Anhänge zu öffnen.


Arbeitszeit und Vergütung zum Jahreswechsel

Im E-Handwerk sind tarifliche Regelungen zur Arbeitszeit an Heiligabend und Silvester zu beachten.

 Es ist festgelegt, dass die Arbeitszeit an beiden Tagen um spätestens zwölf Uhr endet und die dadurch bis Schichtende ausfallende Arbeitszeit vom Arbeitgeber vergütet wird. Allerdings ist die Ausfallzeit bis maximal 3,7 Stunden (auf Basis einer 37 Stunden-Woche) ohne gesonderte Vergütung vor- oder nachzuarbeiten. Eine Verrechnung mit einem Zeitguthaben oder mit Urlaub ist möglich.

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BETRIEBSWIRTSCHAFT

Steuerliche Neuerungen zum Laden von E-Fahrzeugen

Im Zusammenhang mit der Steuerbefreiung für das Laden von E-Fahrzeugen (auch Hybrid) haben die Finanzbehörden „E-Bikes“ und Kleinstfahrzeuge ausgeklammert. Beim Auslagenersatz für Privat-Ladestrom sind zukünftig zählergenaue Nachweise erforderlich.

WEITERE INFOS...



Überarbeitete Infoseiten zur Kassenprüfung

Das Bundeministerium für Finanzen hat die FAQ zur Kassenführung überarbeitet. Für E-Handwerksbetriebe sind keine relevanten Neuerungen gegenüber der Vorgängerversion enthalten. Als Orientierungshilfe können die FAQ jedoch nützlich sein.

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Neues BMF-Schreiben zur E-Rechnung

Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat ein zweites Schreiben zur E-Rechnung vorgelegt. Es enthält auch für E-Handwerksbetriebe bedeutsame Regelungen (siehe vor allem Punkt 4 der Aufzählung sowie auch das Fazit).

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Neue Förderung für E-Autos

Ab 2026 wird der Kauf eines E-Autos wieder gefördert. Das gilt allerdings nur für Neuwagen und für bestimmte Haushaltseinkommen.

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Neue Förderprogramme für Umweltschutz und Kreislaufwirtschaft starten

Die L-Bank und das Umweltministerium unterstützen Unternehmen ab Dezember 2025 mit neuen Finanzierungs- und Zuschussprogrammen für Ressourceneffizienz und Circular Economy.

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E-Autos bis 2035 von Kfz-Steuer befreit

Nach einem aktuellen Bundestagsbeschluss bleiben Fahrzeuge, die bis zum 31. Dezember 2030 erstmals zugelassen werden oder komplett auf Elektroantrieb umgerüstet werden, bis zu 10 Jahre lang von der Kfz-Steuer verschont. Das Ende der Steuerfreiheit im Jahr 2035 soll einen Anreiz für die frühzeitige Anschaffung eines Elektrofahrzeuges schaffen.




TECHNIK



Neuerscheinungen VDE-Normen Dezember 2025

Normen, die in der Elektrotechniker-, der Informationstechniker- bzw. der Elektromaschinenbauer-Auswahl enthalten sind, sind entsprechend gekennzeichnet. Für das Elektrotechniker-Handwerk bezeichnet ETe die erweiterte Auswahl und ETb die Basisauswahl.

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DKE veröffentlicht weltweit erste Vornorm für Steckersolargeräte

Die Vornorm definiert erstmals technische Anforderungen für Steckersolargeräte als Gesamtsystem und schafft Klarheit für Kunden und Betriebe.

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RAHMENABKOMMEN


Sonderkonditionen über die Kooperation mit BAMAKA

Die Mitgliedsbetriebe profitieren aus der Rahmenvereinbarung mit BAMAKA beim Kauf von Fahrzeugen, Arbeitsmaschinen, Büromaterial etc.

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ZUR REGISTRIERUNG...



TERMINE & VERANSTALTUNGEN



Weiterer Webinar-Termin zum Thema Asbest

Die novellierte Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) beinhaltet neue Pflichten für die ausführenden Gewerke und damit auch für E-Handwerksbetriebe. Der ZVEH bietet am 19. Januar 2026 von 15:00 bis 16:30 Uhr in Kooperation mit der BG ETEM über die neue Rechtslage, Schutzmaßnahmen und die praxisnahe Umsetzung im Betrieb ein kostenloses Webinar an.

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Save the Date: Energiepolitisches Forum am 29. Januar 2026 in Stuttgart

Die Unternehmer Baden-Württemberg laden gemeinsam mit dem Verband für Energie- und Wasserwirtschaft Baden-Württemberg e.V. zum energiepolitischen Forum ein.

Diskutieren Sie mit Vertreterinnen und Vertretern aus Politik und Wirtschaft über zentrale Fragen der Energiepolitik für Baden-Württemberg.

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AUS- FORT- und WEITERBILDUNG

E-Campus BW®

Die Sicherstellung eines hochwertigen und landeseinheitlichen Fort- und Weiterbildungsangebotes vor Ort innerhalb der Branche – also mit kurzen Anreisewegen für die Kursteilnehmer, das zudem zu attraktiven Konditionen für die Innungsfachbetriebe angeboten wird – ist das erklärte Ziel des E-Campus BW®. Schauen Sie doch gleich nach, wo die nächste Veranstaltung, z. B. im Bereich „E-CHECK“, durchgeführt wird.


E-CHECK Grundkurs

Termin: 11.- 12.12.2025 in Waldshut

Termin: 10.- 11.03.2026 in Tauberbischofsheim



E-CHECK Auffrischungskurs

Termin: 14.01.2026 in Heidelberg

Termin: 15.01.2026 in Tauberbischofsheim

Termin: 16.01.2026 in Nagold

Termin: 22.01.2026 in Stuttgart

Termin: 23.01.2026 in Stuttgart



Neuerungen zur DIN VDE - Fortbildungsmaßnahme Verlängerung Installateurausweis

Termin: 08.01.2026 in Nagold


Arbeitssicherheit Unternehmermodell Aufbauseminar nach DGUV Vorschrift 2

Termin: 13.01.2026 in Karlsruhe






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