Arbeitszeit und Vergütung zum Jahreswechsel
Im E-Handwerk sind tarifliche Regelungen zur Arbeitszeit an Heiligabend und Silvester zu beachten.
Es ist festgelegt, dass die Arbeitszeit an beiden Tagen um spätestens zwölf Uhr endet und die dadurch bis Schichtende ausfallende Arbeitszeit vom Arbeitgeber vergütet wird. Allerdings ist die Ausfallzeit bis maximal 3,7 Stunden (auf Basis einer 37 Stunden-Woche) ohne gesonderte Vergütung vor- oder nachzuarbeiten. Eine Verrechnung mit einem Zeitguthaben oder mit Urlaub ist möglich.
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