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E HANDWERK

NEWSLETTER 3/2025

Sehr geehrte Damen und Herren,  

über Ihre Innungsmitgliedschaft haben Sie eine Zugangsberechtigung für den passwortgeschützten Mitgliederbereich des Fachverbandes Elektro- und Informationstechnik Baden-Württemberg erhalten. Diese ermöglicht Ihnen auch, sich für die Zusendung unserer Newsletter ein- bzw. auszutragen. Aktuell erhalten Sie die Newsletter-Ausgabe 3/2025, die wir an Sie als Innungsbetrieb mit eingetragener E-Mail-Adresse versenden.

AKTUELLE INFORMATIONEN

22. Fachmesse eltefa rückt näher

In den Ausstellungshallen des Messegeländes zeigen annähernd 400 Aussteller aus dem In- und Ausland ihre Produkte und Neuheiten auf den Gebieten Lichttechnik, IT-Infrastruktur, Sicherheitstechnik, E-Mobility, Gebäudetechnik, Energietechnik, Photovoltaik, Industrie und Automation. Die eltefa-Besucherinnen und Besucher erwartet zudem ein attraktives und informatives Rahmenprogramm.

Der Fachverband präsentiert sich auf seinem Gemeinschaftsstand mit dem Elektrogroßhandel in Halle 8, Stand-Nr. 8 C50.

WEITERE INFORMATIONEN...


Ankündigung Konjunkturumfrage Frühjahr 2025

Bald ist es wieder soweit: In der Zeit vom 24. Februar bis 7. März 2025 werden Innungsbetriebe aufgerufen, bei der traditionellen bundesweiten Frühjahrskonjunkturumfrage im E-Handwerk mitzumachen und damit ein Stimmungsbild von der konjunkturellen Situation zu liefern. Mit den Daten aus Baden-Württemberg wird die Sonderauswertung für das E-Handwerk Baden-Württemberg erstellt.




RECHT

Ausgleichsabgabe 2025

Die Ausgleichsabgabe betrifft Arbeitgeber, die im Jahresdurchschnitt monatlich über mindestens 20 Arbeitsplätze verfügen. Diese sind verpflichtet, auf mindestens 5 Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Wird die vorgeschriebene Zahl der schwerbehinderten Arbeitnehmer nicht erreicht, muss für jeden unbesetzten Pflichtarbeitsplatz eine Ausgleichsabgabe entrichtet werden. Die erhöhte Ausgleichsabgabe für das Jahr 2024 ist bis zum 31. März 2025 zu entrichten.

Detailinformationen finden Sie auf der Webseite REHADAT-Ausgleichsabgabe.



Bei Auslandsgeschäften im E-Handwerk die A1-Bescheinigung nicht vergessen!

Wichtig: Die A1-Bescheinigung wird bei jedem beruflichen Auslandsaufenthalt benötigt. Die A1-Bescheinigung, auch bekannt als Entsendebescheinigung, ist für Selbstständige und Arbeitnehmende, die vorübergehend in einem anderen EU-Mitgliedstaat (Island, Liechtenstein, Norwegen oder in der Schweiz) arbeiten, verpflichtend und dient als Nachweis, dass diese Beschäftigten oder Selbstständige weiterhin den sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften des Entsendestaates unterliegen.

Kann keine A1-Bescheinigung vorgewiesen werden, besteht das Risiko eines Bußgelds bei Kontrollen. Auch eine nur wenige Stunden dauernde Dienstreise ins Ausland macht die Ausstellung der Entsendebescheinigung A1 erforderlich.

WEITERE INFOS...



Leitfaden Infektionsschutzgesetz aktualisiert

Der BDA hat mit Berücksichtigung von Gesetzesänderungen und akueller Rechtsprechung den Leitfaden "Anwendungsfregen zu Infektionsschutzgesetz" aktualisiert. Der Leitfaden kann im Mitgliederbereich der FV-Homepage unter Formulare & Merkblätter > Arbeitsrecht/Tarif > Infektionsschutzgesetz heruntergeladen werden.

WEITERE INFOS...



ZDH-Merkblatt zum Nachweisgesetz aktualisiert

Zum 1. Januar 2025 sind Neuregelungen zum Nachweisgesetz in Kraft getreten. Weitere Informationen können einem aktualisierten ZDH-Merkblatt im passwortgeschützten Mitgliederbereich auf der Fachverbandshomepage unter Formulare & Merkblätter >Arbeitsrecht/Tarif > Weitere Formulare entnommen werden. 

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BETRIEBSWIRTSCHAFT

Kurzfragebogen zu demografischem Wandel

Zur praxisnahen Anpassung einer INQA-Hilfestellung wird die Mitarbeit von „KMU“ benötigt. E-Handwerksbetriebe können noch bis zum 16. März ihre zentralen Herausforderungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel benennen.

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Sicherer Umgang mit krebserzeugenden Gefahrstoffen

Um die Risiken arbeitsbedingter Krebserkrankungen zu senken, stellt das Institut für Arbeitsschutz (IFA) der DGUV eine neue Best-Practice-Datenbank zur Verfügung. Die E-Handwerksbetriebe sind dazu eingeladen, ihre Best-Practice-Beispiele gemeinschaftlich zu teilen und online in die Datenbank einzutragen.

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Artikel zum Umgang mit Künstlicher Intelligenz (KI)

Ein umfangreicher Artikel zur KI-Nutzung ist in der Deutschen Handwerkszeitung (DHZ) vom 6. Februar erschienen. Auch wenn E-Handwerksbetriebe KI-Tools nur anwenden, sollten sie sich frühzeitig über die damit zusammenhängenden Themen schlau machen.

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TECHNIK



Neuerscheinungen VDE-Normen Februar 2025

Normen, die in der Elektrotechniker-, der Informationstechniker- bzw. der Elektromaschinenbauer-Auswahl enthalten sind, sind entsprechend gekennzeichnet. Für das Elektrotechniker-Handwerk bezeichnet ETe die erweiterte Auswahl und ETb die Basisauswahl.

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Bundestag beschließt Änderungen beim EnWG und EEG

Der Bundestag hatte am Freitag, 31. Januar 2025, mehrere energiepolitische Initiativen beschlossen. Unter anderem auch zur PV-Vergütung bei negativen Strompreisen (Solarspitzen-Gesetz), dem verstärkten Einsatz intelligenter Messsysteme und der Flexibilisierung des Einsatzes von Stromspeichern.

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SWR-Videoreport zu Wärmepumpen

In einem 45-minütigen Film der SWR-Sendung "Preiswert, nützlich, gut?" werden Vorurteile über Wärmepumpen widerlegt und anhand von zwei Beispielen verdeutlicht, wie einfach der Einbau/Umbau einer Wärmepumpe sein kann.   

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Asbest: Novellierung der Gefahrstoffverordnung

E-Handwerksbetriebe und Bauherren sind künftig stärker in der Pflicht, über mögliche Asbestbelastungen zu informieren und die erforderlichen Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Ein Merkblatt des Fachverbands enthält weiterführende Informationen und Links und kann im Mitgliederbereich auf der FV-Homepage unter  Formulare & Merkblätter >Technik > Gefahrstoffe entnommen werden.

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RAHMENABKOMMEN


Sonderkonditionen über die Kooperation mit BAMAKA

Die Mitgliedsbetriebe profitieren aus der Rahmenvereinbarung mit BAMAKA beim Kauf von Fahrzeugen, Arbeitsmaschinen, Büromaterial etc.

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TERMINE & VERANSTALTUNGEN


Webinar: Novelle des Messstellenbetriebsgesetzes

Der SmartGrids BW bietet am Dienstag, 18. Februar von 15:00 bis 16:30 Uhr einen kostenfreien Webinar zur Novelle des Messstellenbetriebsgesetzes an. 

In kompakter Form werden die Teilnehmer über den Hintergrund der Novelle und die wichtigsten Neuerungen informiert.  Eine gemeinsame Diskussion zur Novelle vollendet das Webinar. 

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Ermäßigte Tickets für "Zukunft Handwerk"

Am 12. und 13. März 2025 findet wieder der Kongress „Zukunft Handwerk“ zur parallel laufenden IHM in München statt. Innungsmitglieder, die den Kongress besuchen möchten, können über einen Ticketcode ein vergünstigtes Tagesticket in Höhe von 79 Euro beziehen. Das Tagesticket berechtigt zudem den Besuch der IHM. 

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INFOS ZUR IHM...

INFOS ZU "ZUKUNFT HANDWERK"...


Online-Infoveranstaltung zu öffentlichen Vergaben

Am Mittwoch, 26. Februar 2025 können sich E-Handwerksbetriebe von 16 bis 18 Uhr in einer kostenfreien Online-Veranstaltung über die „Spielregeln“ bei öffentlichen Auftragsvergaben informieren.

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ZVEH-Webinar: Neue gesetzliche Regeln zu PV-Anlagen

Der Bundestag hat am 31. Januar 2025 das Gesetz zur „Änderung des Energiewirtschaftsrechts und zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen“ beschlossen.

Um einen Überblick über die neuen Regeln zu verschaffen, bietet der ZVEH am 10. März 2025 von 11:30 - 13:00 Uhr ein kostenfreies Webinar an. 

AGENDA...

ZUR ANMELDUNG...


Praktikumswochen 2025

Die Praktikumswochen Baden-Württemberg bieten eine wertvolle Möglichkeit zur beruflichen Orientierung von Schülerinnen und Schüler. Ab der Klassenstufe 8 können sie vielfältige Praxiseinblicke in verschiedene Unternehmen gewinnen.

Die nächsten Praktikumswochen finden vom 31. März bis 25. April 2025 (einschließlich Osterferien) sowie vom 13. bis 31. Oktober 2025 (einschließlich Herbstferien) statt. Weitere Informationen und Anmeldung unter www.praktikumswoche.de



AUS- FORT- und WEITERBILDUNG


E-Campus BW®

Die Sicherstellung eines hochwertigen und landeseinheitlichen Fort- und Weiterbildungsangebotes vor Ort innerhalb der Branche – also mit kurzen Anreisewegen für die Kursteilnehmer, das zudem zu attraktiven Konditionen für die Innungsfachbetriebe angeboten wird – ist das erklärte Ziel des E-Campus BW®. Schauen Sie doch gleich nach, wo die nächste Veranstaltung, z. B. im Bereich „E-CHECK“, durchgeführt wird.


E-CHECK Grundkurs

Termin: 02. - 03.04.2025 in Friedrichshafen

Termin: 07. - 08.04.2025 in Offenburg


E-CHECK Auffrischungskurs

Termin: 14.03.2025 in Bietigheim-Bissingen

Termin: 25.03.2025 in Freiburg

Termin: 27.03.2025 in Karlsruhe 

Termin: 28.03.2025 in Pforzheim

Termin: 02.04.2025 in Ravensburg




Fachkraft für Rauchwarnmelder - Grundkurs

Termin: 11.03.2025 in Karlsruhe 



Fachkraft für Rauchwarnmelder - Auffrischungskurs

Termin: 11.03.2025 in Karlsruhe 



Neuerungen zur DIN VDE - Fortbildungsmaßnahme Verlängerung Installateurausweis

Termin: 13.03.2025 in Reutlingen

Termin: 18.03.2025 in Wildberg







Wenn Sie diese E-Mail (an: info@fv-eit-bw.de) nicht mehr empfangen möchten, können Sie diese hier kostenlos abbestellen.

 

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