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E HANDWERK

NEWSLETTER 1/2025

Sehr geehrte Damen und Herren,  

über Ihre Innungsmitgliedschaft haben Sie eine Zugangsberechtigung für den passwortgeschützten Mitgliederbereich des Fachverbandes Elektro- und Informationstechnik Baden-Württemberg erhalten. Diese ermöglicht Ihnen auch, sich für die Zusendung unserer Newsletter ein- bzw. auszutragen. Aktuell erhalten Sie die Newsletter-Ausgabe 1/2025, die wir an Sie als Innungsbetrieb mit eingetragener E-Mail-Adresse versenden.

AKTUELLE INFORMATIONEN

Letzte Gelegenheit: Fachtagung Energiemanagementsysteme am 21. Januar in Leonberg

Der Fachverband führt gemeinsam mit dem etz Stuttgart eine Fachtagung rund um das Thema Energiemanagementsysteme durch. Der Fokus für das E-Handwerk liegt auf den wesentlichen fachlichen und technischen Aspekten bei der Anwendung von Energiemanagementsystemen. Insbesondere im Zusammenhang mit steuerbaren Verbrauchseinrichtungen und dem seit dem 1. Januar 2025 verpflichtenden Rollout der modernen bzw. intelligenten Messsysteme ist es das aktuelle Thema der Stunde. Nutzen Sie die Gelegenheit und melden sich noch zur Fachtagung an.

Als Aussteller mit Produkt- und Software-Lösungen sind mit dabei: ABN by Schneider Electric GmbH, AMPECT GmbH Energie-Monitoring für Unternehmen, Bosch Home Comfort, EEBus Initiative e.V., etz Stuttgart, Hager Vertriebsgesellschaft mbH, METZ CONNECT GmbH, Smart Grids BW, Smart Solar Energy, Theben Smart Energy GmbH, Viessmann Deutschland GmbH.

Eine Teilnahme lohnt sich auf jeden Fall!

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eltefa 2025: Smart, effizient, intelligent: Branchenthemen auf der eltefa

Vom 25. bis 27. März 2025 treffen sich Fachleute aus Handwerk, Industrie, Handel, Planung und Architektur auf der eltefa in Stuttgart. 

Von innovativen Lösungen für die Energieoptimierung bis hin zu Cybersecurity zeigt die Messe mit den zahlreich ausstellenden Unternehmen, wie sich intelligente Technologien in die Tat umsetzen lassen.

Den Besuchern erwartet ein umfangreiches und praxisnahes Messeprogramm mit Sonderschauen wie "Smart Living im E-Haus" sowie interessante Fachforen zu brandaktuellen Themen wie Photovoltaik, E-Mobilität und Energiemanagement.

Nutzen Sie die Gelegenheit und lernen Sie vor Ort neue (smarte)Technologien kennen und notieren Sie sich diesen Termin!

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Jetzt abstimmen für einen Mister (E-)Handwerk!

Das Deutsche Handwerksblatt sucht auch 2025 wieder nach Miss und Mister Handwerk. Unter den Finalisten: der Elektroniker Kevin Josef Schlebusch. Jetzt mitmachen und Kevin und das E-Handwerk ganz nach vorne bringen!

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RECHT

Ab 2025 neue Mindestvergütungssätze beachten

Ab 1. Januar 2025 gelten in den E-Handwerken neue tarifliche Mindestentgelte. Der neue Stundensatz beträgt bundesweit 14,41 Euro. Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2025 ebenfalls und beträgt 12,82 Euro. Die Allgemeinverbindlichkeitserklärung wurde Ende Dezember 2024 unterzeichnet. 



Höhere Verdienstgrenze für Minijobber

Durch den höheren gesetzlichen Mindestlohn steigt die Verdienstgrenze für geringfügige Beschäftigungen (sog. Minijobs). Ab 2025 liegt die Geringfügigkeitsgrenze bei 556 Euro pro Monat statt, wie bisher, bei 538 Euro. Der maximale Jahresverdienst eines Minijobbers erhöht sich damit von 6.456 Euro auf 6.672 Euro. Der Übergangsbereich (für sogenannte Midijobs) liegt demnach 2025 bei 556,01 Euro bis 2.000 Euro.



Merkblatt Beschäftigung von Mitarbeitenden

Das Handwerk BW hat mit der Änderung des Nachweisgesetzes das Merkblatt zur Beschäftigung von Mitarbeitenden aktualisiert. Das Merkblatt kann im Mitgliederbereich der FV-Homepage unter Formulare & Merkblätter > Arbeitsrecht/Tarif > Weitere Formulare heruntergeladen werden.

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Insolvenzgeldumlagesatz 2025

Seit dem 1. Januar 2025 gilt ein neuer Insolvenzgeldumlagesatz. Dieser beträgt nun 0,15%. Weitere Informationen können einem ZDH-Rundschreiben im passwortgeschützten Mitgliederbereich auf der Fachverbandshomepage unter Formulare & Merkblätter >Arbeitsrecht/Tarif > Rechengrößen Sozialversicherung entnommen werden. 

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Änderungen im Arbeitsrecht zum Jahreswechsel 2024/2025

Der ZDH hat eine Übersicht über arbeitsrechtliche Änderungen erstellt, die über den Jahreswechsel hinweg zu beachten sind. 

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Verzugszinsen sinken

Durch die Verringerung des Basiszinssatzes zum 1. Januar 2025 ergibt sich auch eine Änderung beim Verzugszins. Für Geschäfte mit Verbrauchern gelten 7,27 Prozent, für Rechtsgeschäfte, an denen Verbraucher nicht beteiligt sind gelten 11,27 Prozent.



Beitragsanstieg in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung

Die Beiträge für die Krankenversicherung steigen ab Januar 2025. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag wird von 1,7 Prozent auf 2,5 Prozent erhöht. Die Höhe des tatsächlichen kassenindividuellen Zusatzbeitrags legt jede gesetzliche Krankenkasse aber selbst fest.

Auch der Beitragssatz zur Pflegeversicherung steigt um 0,2 Prozentpunkte an. Damit wird der Beitragssatz bundeseinheitlich auf 3,6 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen festgesetzt.


Steuerliche Behandlung von Reisekosten im Ausland ab 1. Januar 2025

Für beruflich und betrieblich veranlasste Auslandsdienstreisen ab 1. Januar 2025 wurden ausgewiesenen Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten angepasst. Eine aktualisierte Übersicht der Pauschbeträge wurde vom Bundesministeriums für Finanzen veröffentlicht. 

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BETRIEBSWIRTSCHAFT

Lieferkettensorgfaltspflichten für Großbetriebe

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat zur Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) neue Handreichungen zum Themenkomplex Standard, Audits und Zertifizierungen veröffentlicht.




Erste Pflichten zur E-Rechnung

Ab dem 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmen in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu empfangen. Diese Rechnungen müssen einem standardisierten Format entsprechen (z. B. ZUGFeRD oder X-Rechnung), um elektronisch verarbeitet werden zu können. Einfache PDF-Dokumente genügen dann nicht mehr.

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Registrierkassen-Meldung

Ab dem 1. Januar 2025 startet das langerwartete Mitteilungsverfahren für elektronische Kassensysteme über das Programm „Mein Elster“. Unternehmen haben eine Übergangsfrist bis zum Sommer 2025: Elektronische Aufzeichnungssysteme, die vor dem 1. Juli 2025 angeschafft, gemietet oder geleast wurden, müssen spätestens bis zum 31. Juli 2025 gemeldet werden.

Für Systeme, die ab dem 1. Juli 2025 neu angeschafft, gemietet oder geleast werden, gilt eine Frist von einem Monat zur Meldung über „Mein Elster“. Zudem sind Unternehmen verpflichtet, Kassen, die ausgemustert werden oder verloren gehen, ebenfalls über das System abzumelden (Außerbetriebnahme).



TECHNIK



Neuerscheinungen VDE-Normen Januar 2025

Normen, die in der Elektrotechniker-, der Informationstechniker- bzw. der Elektromaschinenbauer-Auswahl enthalten sind, sind entsprechend gekennzeichnet. Für das Elektrotechniker-Handwerk bezeichnet ETe die erweiterte Auswahl und ETb die Basisauswahl.

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Smart Meter Rollout startet zum 1. Januar 2025 

Ab 2025 sind die Messstellenbetreiber verpflichtet, Smart Meter dort zu verbauen, wo …

• der Jahresstromverbrauch zwischen 6.000 und 100.000 kWh beträgt.
• eine PV-Anlage mit einer Nennleistung von mehr als 7 kW installiert wurde.
• eine Verbrauchseinrichtung, z. B. eine Wärmepumpe oder eine Ladestation, vorhanden ist, die gemäß § 14a EnWG für den Netzbetreiber steuerbar sein muss.

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Alle Stromlieferanten müssen dynamische Stromtarife anbieten

Ab 2025 sind alle Stromlieferanten dazu verpflichtet, Verbrauchern, die über einen Smart Meter verfügen, dynamische Stromtarife anzubieten. Sie müssen zudem über die Kosten, die Vor- und Nachteile eines solchen Stromliefervertrags sowie über die Möglichkeit des Einbaus eines Smart Meters informieren. Bislang galt diese Pflicht nur für Stromlieferanten, die im Vorjahr mehr als 100.000 Letztverbraucher mit Strom beliefert haben.


Nachrüstung von Ladestationen bei bestimmten Bestandsgebäuden

Bislang galt eine Pflicht zur Installation von Ladestationen für Elektroautos lediglich dann, wenn Wohn- und Nichtgebäude entweder neu errichtet oder größeren Renovierungen unterzogen wurden und eine Mindestanzahl an Stellplätzen aufwiesen.

Ab 2025 müssen alle Eigentümer von bestehenden Nichtwohngebäuden mit mehr als 20 Stellplätzen dafür sorgen, dass dort jeweils mindestens ein Ladepunkt errichtet wird. Hat ein Eigentümer mehr als ein Nichtwohngebäude mit mehr als 20 Stellplätzen, kann er seiner Pflicht auch dadurch nachkommen, dass er die Gesamtzahl der zu errichtenden Ladepunkte zusammen in einer oder mehreren seiner Liegenschaften errichtet.


Neue Regelungen beim Netzanschluss von Erzeugungsanlagen

Ab dem 1. Februar 2025 sind Hersteller von Einheiten oder Komponenten für elektrische Erzeugungsanlagen gemäß der Elektrotechnische-Eigenschaften-Nachweis-Verordnung (NELEV) verpflichtet, ihre Einheiten- und/oder Komponentenzertifikate im Zentralen Re-gister für Einheiten- und Komponentenzertifikate (ZEREZ) zu registrieren. Dieses Register umfasst Zertifikate für alle Spannungsebenen.

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RAHMENABKOMMEN


Sonderkonditionen über die Kooperation mit BAMAKA

Die Mitgliedsbetriebe profitieren aus der Rahmenvereinbarung mit BAMAKA beim Kauf von Fahrzeugen, Arbeitsmaschinen, Büromaterial etc.

ZUR BAMAKA-HOMEPAGE...

Noch nicht registriert? Jetzt kostenlos online registrieren und von den zahlreichen Angeboten profitieren.

ZUR REGISTRIERUNG...

Angebot zur Planungssoftware PV*-SOL Premium verlängert. 

Innungsbetrieben steht weiterhin das Angebot der PV-Planungssoftware PV*-SOL Premium zur Verfügung. Weitere Informationen sowie ein Bestellschein sind im passwortgeschützten Mitgliederbereich auf der Fachverbandshomepage unter Mitgliederbereich > Rahmenverträge zu entnehmen.

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TERMINE & VERANSTALTUNGEN


Webinar: Die Vergabeplattform Baden-Württemberg

Gemeinsam mit dem Landesbetrieb Vermögen und Bau und dem Staatsanzeiger Baden-Württemberg bietet Handwerk BW am 26. Februar 2025 von 16:00 bis 18:00 Uhr ein kostenfreies Webinar über die Vergabeplattform an. 

In der Veranstaltung lernen Sie den Landesbetrieb als öffentlichen Auftraggeber kennen. Sie erfahren, wie das Vergabeverfahren organisiert ist, was den Auftraggeber auch für E-Handwerksbetriebe attraktiv macht und wie die Zusammenarbeit mit Handwerksbetrieben abläuft.

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AUS- FORT- und WEITERBILDUNG

Bildungsatlas der E-Handwerke BaWü aktualisiert

Der Fachverband hat den Bildungsatlas für die elektro- und informationstechnischen Handwerke im Land überarbeitet. Das Werk enthält vielfältige Informationen rund um die Aus- und Weiterbildung in den E-Handwerken unter Berücksichtigung aktueller Bildungsangebote und kann auf der Fachverbandshomepage unter Verbandsthemen > Bildung jederzeit entnommen werden.



Praktikumstipps und mehr für E-Handwerksbetriebe

Nach wie vor sind Praktika zur Berufsorientierung und -erprobung jüngerer Menschen gut geeignet. SCHULEWIRTSCHAFT stellt für Unternehmen kostenfreie Checklisten und weitere Tools zur gelingenden Durchführung von Praktika zur Verfügung.

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E-Campus BW®

Die Sicherstellung eines hochwertigen und landeseinheitlichen Fort- und Weiterbildungsangebotes vor Ort innerhalb der Branche – also mit kurzen Anreisewegen für die Kursteilnehmer, das zudem zu attraktiven Konditionen für die Innungsfachbetriebe angeboten wird – ist das erklärte Ziel des E-Campus BW®. Schauen Sie doch gleich nach, wo die nächste Veranstaltung, z. B. im Bereich „E-CHECK“, durchgeführt wird.


E-CHECK Grundkurs

Termin: 25. - 26.02.2025 in Reutlingen


E-CHECK Auffrischungskurs

Termin: 04.02.2025 in Friedrichshafen

Termin: 05.02.2025 in Ravensburg

Termin: 06.02.2025 in Reutlingen

Termin: 18.02.2025 in Villingen-Schwenningen




KNX-Grundkurs mit Zertifizierung

Termin: 20. - 24.01.2025 in Offenburg


Neuerungen zur DIN VDE - Fortbildungsmaßnahme Verlängerung Installateurausweis

Termin: 05.02.2025 in Waldshut

Termin: 06.02.2025 in Rastatt

Termin: 18.02.2025 in Offenburg

Termin: 19.02.2025 in Friedrichshafen

Termin: 20.02.2025 in Kupferzell







Wenn Sie diese E-Mail (an: info@fv-eit-bw.de) nicht mehr empfangen möchten, können Sie diese hier kostenlos abbestellen.

 

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