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E HANDWERK

NEWSLETTER 10/2024

Sehr geehrte Damen und Herren,  

über Ihre Innungsmitgliedschaft haben Sie eine Zugangsberechtigung für den passwortgeschützten Mitgliederbereich des Fachverbandes Elektro- und Informationstechnik Baden-Württemberg erhalten. Diese ermöglicht Ihnen auch, sich für die Zusendung unserer Newsletter ein- bzw. auszutragen. Aktuell erhalten Sie die Newsletter-Ausgabe 10/2024, die wir an Sie als Innungsbetrieb mit eingetragener E-Mail-Adresse versenden.

AKTUELLE INFORMATIONEN

Jetzt anmelden: Fachtagung Energiemanagementsysteme am 21. Januar in Leonberg

Der Fachverband Elektro- und Informationstechnik Baden- Württemberg greift im Rahmen einer Fachtagung in Leonberg die aktuellen Anforderungen aus dem §14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) auf und richtet zielgerecht den Fokus für das E-Handwerk auf die wesentlichen fachlichen und technischen Aspekte bei der Anwendung von Energiemanagementsystemen.

Bleiben Sie zu diesem interessanten und zukunftsträchtigen Thema auf dem aktuellen Stand der Entwicklungen und nutzen Sie das einmalige Angebot der Weiterbildung! Weitere Informationen zur Tagung finden Sie auf der Homepage des Fachverbandes. Dort können Sie sich auch einfach und bequem anmelden.

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Umstellung Jahreszahlen und Produktionspause E-CHECK-Prüfplaketten 

Zum 9. Dezember stellt die META die Jahreszahlen der E-CHECK-Prüfplaketten von 2024 ff. auf 2025 ff. um. Es werden dann ausschließlich Plaketten mit Beginn 2025 produziert.

Zudem wird die Produktion der E-CHECK-Plaketten ab dem 20. Dezember 2024 bis einschließlich 7. Januar 2025 pausiert. E-CHECK-Betriebe werden gebeten den Bestand ihrer Plaketten zu prüfen und evtl. vor oder nach der Produktionspause nachzubestellen. 

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Handwerk in Baden-Württemberg kritisiert das geplante Landesmobilitätsgesetz

Die Kritik richtet sich auf die nun doch wieder geplante Ausweitung des Gesetzes um Maßnahmen wie Citymaut und Arbeitgeberabgabe, die nicht Teil des ursprünglichen Entwurfs waren.

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RECHT

Ab 2025 neue Mindestvergütungssätze beachten

Ab 1. Januar 2025 gelten in den E-Handwerken neue tarifliche Mindestentgelte. Der neue Stundensatz beträgt bundesweit 14,41 Euro. Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2025 ebenfalls und beträgt 12,82 Euro. Die Minijobgrenze steigt damit auf 556 Euro pro Monat. Der Übergangsbereich (für sogenannte Midijobs) liegt demnach 2025 bei 556,01 Euro bis 2.000 Euro.




Rechengrößen der Sozialversicherung - Werte 2025

Im Jahr 2025 gilt es neue Rechengrößen in der Sozialversicherung zu berücksichtigen. Eine Übersicht kann im Mitgliederbereich der FV-Homepage unter Formulare & Merkblätter > Arbeitsrecht/Tarif > Rechengrößen Sozialversicherung heruntergeladen werden.

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Forderungen aus 2021 jetzt einklagen

Ende 2024 verjähren Kaufpreis- und Werklohnforderungen aus dem Jahr 2021. E-Handwerksbetriebe sollten jetzt noch ihre offenen Forderungen überprüfen und gegebenenfalls rechtliche Schritte einleiten.



Arbeitszeit und Vergütung zum Jahreswechsel

Im E-Handwerk sind tarifliche Regelungen zur Arbeitszeit an Heiligabend und Silvester zu beachten.

Es ist festgelegt, dass die Arbeitszeit an beiden Tagen um spätestens zwölf Uhr endet und die dadurch bis Schichtende ausfallende Arbeitszeit vom Arbeitgeber vergütet wird.  Allerdings ist die Ausfallzeit bis maximal 3,7 Stunden (auf Basis einer 37 Stunden-Woche) ohne gesonderte Vergütung vor- oder nachzuarbeiten. Eine Verrechnung mit einem Zeitguthaben oder mit Urlaub ist möglich.

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BETRIEBSWIRTSCHAFT

Attraktive Diensträder

Das Dienstfahrrad gewinnt als umweltfreundliche Alternative zum Dienstwagen immer mehr an Beliebtheit. Grund sind steuerliche Vorteile und attraktive Gestaltungsmodelle. Ein ZVEH-Merkblatt enthält nähere Informationen und kann im Mitgliederbereich auf der Fachverbandshomepage abgerufen werden. 

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Künstlersozialabgabe bei Kreativleistungen beachten

Beauftragen E-Handwerksbetriebe Einzelunternehmer oder Freiberufler mit Kreativleistungen, müssen sie gegebenenfalls Abgaben zur Künstlersozialversicherung entrichten. Ein aktualisiertes Merkblatt des Fachverbandes enthält nähere Informationen zum Thema und kann im Mitgliederbereich auf der Fachverbandshomepage unter Formulare & Merkblätter > Betriebswirtschaft > Steuern/Abgaben entnommen werden. 

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Kostenfreier E-Rechnungsviewer

Um elektronische Rechnungen im Format XRechnung lesen und prüfen zu können, brauchen die Betriebe eine Software zur Visualisierung des Datensatzes. Das BMF stellt den Betrieben nun kostenfrei einen „E-Rechnungsviewer“ zur Verfügung.

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Tachographenpflicht 2024/2025

E-Handwerksbetriebe in Baden-Württemberg, die Fahrzeuge im grenzüberschreitenden Verkehr einsetzen, müssen wichtige Änderungen bei der Nutzung von Tachographen beachten. Nach Vorgaben der EU-Verordnung 165/2014 stehen bis Ende 2024 und Mitte 2025 verpflichtende Nachrüstungen an.

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TECHNIK



Neuerscheinungen VDE-Normen Dezember 2024

Normen, die in der Elektrotechniker-, der Informationstechniker- bzw. der Elektromaschinenbauer-Auswahl enthalten sind, sind entsprechend gekennzeichnet. Für das Elektrotechniker-Handwerk bezeichnet ETe die erweiterte Auswahl und ETb die Basisauswahl.

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Bundeskabinett verabschiedete EnWG-Novelle

Die Novelle des Energiewirtschaftsrechtes bringt auch Änderungen z. B. beim EEG mit sich und soll die Einspeisung von PV-Strom ins Netz optimieren. Die Regelungen beträfen auch die Vergütung neu installierter PV-Anlagen. 

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RAHMENABKOMMEN


Sonderkonditionen über die Kooperation mit BAMAKA

Die Mitgliedsbetriebe profitieren aus der Rahmenvereinbarung mit BAMAKA beim Kauf von Fahrzeugen, Arbeitsmaschinen, Büromaterial etc.

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AUS- FORT- und WEITERBILDUNG

Landesausbilder Baden-Württemberg

Noch bis zum 31. Januar 2025 können sich Ausbilder/innen in Betrieben oder überbetrieblichen Berufsbildungsstätten um den Landesausbilderpreis bewerben.

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E-Campus BW®

Die Sicherstellung eines hochwertigen und landeseinheitlichen Fort- und Weiterbildungsangebotes vor Ort innerhalb der Branche – also mit kurzen Anreisewegen für die Kursteilnehmer, das zudem zu attraktiven Konditionen für die Innungsfachbetriebe angeboten wird – ist das erklärte Ziel des E-Campus BW®. Schauen Sie doch gleich nach, wo die nächste Veranstaltung, z. B. im Bereich „E-CHECK“, durchgeführt wird.


E-CHECK Grundkurs

Termin: 23. - 24.01.2025 in Stuttgart

Termin: 25. - 26.02.2025 in Reutlingen


E-CHECK Auffrischungskurs

Termin: 15.01.2025 in Bad Krozingen

Termin: 16.01.2025 in Bad Krozingen

Termin: 17.01.2025 in Offenburg



KNX-Grundkurs mit Zertifizierung

Termin: 20. - 24.01.2025 in Offenburg


Neuerungen zur DIN VDE - Fortbildungsmaßnahme Verlängerung Installateurausweis

Termin: 10.01.2025 in Heilbronn

Termin: 16.01.2025 in Freiburg

Termin: 05.02.2025 in Waldshut







Wenn Sie diese E-Mail (an: info@fv-eit-bw.de) nicht mehr empfangen möchten, können Sie diese hier kostenlos abbestellen.

 

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