Ab 2025 neue Mindestvergütungssätze beachten
Ab 1. Januar 2025 gelten in den E-Handwerken neue tarifliche Mindestentgelte. Der neue Stundensatz beträgt bundesweit 14,41 Euro. Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2025 ebenfalls und beträgt 12,82 Euro. Die Minijobgrenze steigt damit auf 556 Euro pro Monat. Der Übergangsbereich (für sogenannte Midijobs) liegt demnach 2025 bei 556,01 Euro bis 2.000 Euro.
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