Neue LWK-Maut - Handwerksbetriebe bleiben befreit
Von der seit 1.7. gültigen Maut für Lkw über 3,5 bis unter 7,5 Tonnen technisch zulässiger Gesamtmasse, bleiben Handwerkerfahrzeuge befreit. Zur Vermeidung von späterem Schriftverkehr wird jedoch empfohlen, entsprechende Fahrzeuge bei Toll Collect zu melden.
Im Mitgliederbereich des Fachverbands steht unter „Formulare und Merkblätter“ in der Rubrik „Betriebswirtschaft“ auch ein ZDH-Merkblatt zur neuen Maut-Regelung zur Verfügung. Bei Fragen können sich die Mitgliedbetriebe gerne auch an FV-Berater Steffen Ellinger (Bildung/Unternehmensführung) wenden.
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