Zweite Stufe des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes
Zum 1. März 2024 ist die zweite Stufe des neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetzes in Kraft getreten.
Insbesondere ergeben sich wesentliche Änderungen und weitere Erleichterungen bei Aufenthaltstiteln, eine Ausweitung des beschleunigten Fachkräfteverfahrens und bei der erforderlichen Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit im Rahmen der neu gefassten Beschäftigungsverordnung. Vor allem greift jetzt die neue Regelung zur Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung mit berufspraktischer Erfahrung, bei der unter anderem eine mindestens 2-jährige Berufserfahrung (innerhalb der letzten 5 Jahren), die zu der Beschäftigung befähigt einen Zugang zu einem Aufenthaltstitel ermöglichen soll.
Weitere Informationen und Unterlagen zur Anwendung stellt die Bundesagentur für Arbeit und make-it-in-Germany.de zur Verfügung:
Infos Agentur für Arbeit
Infos make-it-in-Germany
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