Ab 2024 neue Mindestvergütungssätze beachten
Ab 1. Januar 2024 gelten in den E-Handwerken neue tarifliche Mindestentgelte. Der neue Stundensatz beträgt bundesweit 13,95 Euro. Der bundesweite Mindestentgelttarifvertrag ist seit Dezember 2019 für allgemeinverbindlich erklärt. Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2024 ebenfalls und beträgt 12,41 Euro. Die Minijobgrenze steigt damit auf 538 Euro pro Monat.
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