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NEWSLETTER 11/2023
Sehr geehrte Damen und Herren,
über Ihre Innungsmitgliedschaft haben Sie eine Zugangsberechtigung für den passwortgeschützten Mitgliederbereich des Fachverbandes Elektro- und Informationstechnik Baden-Württemberg erhalten. Diese ermöglicht Ihnen auch, sich für die Zusendung unserer Newsletter ein- bzw. auszutragen. Aktuell erhalten Sie die Newsletter-Ausgabe 11/2023, die wir an Sie als Innungsbetrieb mit eingetragener E-Mail-Adresse versenden.
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AKTUELLE INFORMATIONEN
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Jetzt noch anmelden! Das 25. Unternehmerforum zum Tag des Handwerks am 16.09.2023
Am 16. September findet das 25. Unternehmerforum in Stuttgart statt. In fünf Foren werden insgesamt 20 Vorträge zu topaktuellen Themen aus den Bereichen Technik / erneuerbare Energien und Unternehmensführung / Personal geboten.
Jeder Vortrag verschafft den Teilnehmern einen Know-how-Vorsprung am Markt und hilft neue Geschäftsfelder für die E-Handwerksbetriebe zu erschließen. Ganz gleich, ob Sie aus dem Bereich Elektrotechnik, Informationstechnik oder Elektromaschinenbau kommen, ob Sie ein Ladengeschäft betreiben oder sich auf Energieeffizienz beschäftigen – hier erhalten Sie fachspezifisches Wissen, welches Sie für Ihr eigenes Unternehmen wirtschaftlich nutzen können. ZUR ANMELDUNG...
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Zweiter Software- und Digitalisierungstag des Fachverbandes
Am Mittwoch, 18. Oktober findet in Ulm der zweite Software- und Digitalisierungstag mit Vorträgen und Ausstellerständen für E-Handwerksbetriebe statt. Die Teilnahme ist für Mitgliedsbetriebe aus Baden-Württemberg und Bayern kostenfrei.
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KONJUNKTURUMFRAGE: JETZT SIND SIE GEFRAGT!
Es ist wieder soweit: Innungsbetriebe sind aufgerufen, bei der traditionellen Herbstkonjunkturumfrage des ZVEH mitzumachen und damit ein Stimmungsbild von der konjunkturellen Situation zu liefern. Mit den Daten aus Baden-Württemberg wird die Sonderauswertung für das E-Handwerk Baden-Württemberg erstellt.
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RECHT
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Übermittlung elektronischer Bescheinigungen an die Bundesagentur für Arbeit
Arbeitgeber sind seit 1. Januar 2023 verpflichtet Arbeitsbescheinigungen, EU-Arbeitsbescheinigungen und Nebeneinkommensbescheinigungen elektronisch an die Agenturen für Arbeit zu übermitteln. Wir wurden von unserer Regionaldirektion der Bundesagentur darauf hingewiesen, dass bislang nicht alle Arbeitgeber dieser Pflicht zur elektronischen Übermittlung nachkommen und dieser Pflichtverstoß grundsätzlich eine Ordnungswidrigkeit darstellt.
Neben den Entgeltabrechnungsprogrammen besteht die (kostenfreie) Möglichkeit, die Meldung über die Ausfüllhilfe sv.net bzw. ab Oktober 2023 über das sv-meldeportal abzugeben. Dadurch kann ein Pflichtenverstoß auch dann vermieden werden, wenn das Entgeltabrechnungsprogramm keine passende Anwendung enthält.
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Informationen zum novellierten Fachkräfteeinwanderungsgesetz
Das zentrale Auskunftsportal der Bundesregierung hat eine neue Informationswebseite zum novellierten Fachkräfteeinwanderungsgesetz online gestellt, die einen guten Überblick über die neuen Regelungen und eine Reihe von Praxistipps gibt.
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Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz: Neue Handreichung zur Zusammenarbeit in der Lieferkette
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verpflichtet Unternehmen ab einer bestimmten Größe zu menschenrechts- und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten in ihren Lieferketten. Zugleich ist das Gesetz auch für Unternehmen von Bedeutung, die nicht in den Anwendungsbereich fallen.
Die BAFA eine neue Handreichung erarbeitet. In ihr wird erläutert, wie Unternehmen in den Lieferketten vor dem Hintergrund der gesetzlichen Anforderungen zusammenarbeiten können und wo die Grenzen der Inanspruchnahme nicht-verpflichteter Unternehmen liegen. In der Handreichung finden Sie konkrete Hinweise mit Bezug auf die einzelnen Sorgfaltspflichten, Fallbeispiele und praktische Tipps zur Einführung von Sorgfaltsprozessen sowie ausgewählte Unterstützungshilfen.
ZUR HANDREICHUNG...
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BETRIEBSWIRTSCHAFT
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PV-Nullsteuer: Zählerschränke meistens begünstigt
Auch die Erneuerung des Zählerplatzes ist für den PV-Anlagenbetreiber vom Null-Umsatzsteuersatz begünstigt, wenn dies im unmittelbaren Zusammenhang mit der Errichtung der PV-Anlage zur Erfüllung technischer Normen erforderlich ist und/oder vom Netzbetreiber gefordert wird.
E-Handwerksbetriebe können für diese Leistung mittlerweile auch dann eine Null-Umsatzsteuerrechnung erstellen, wenn die eigentliche PV-Anlagenerrichtung durch einen anderen Gewerbetreibenden erfolgt. Ein aktualisierter ZVEH-Leitfaden kann auf der Fachverbandshomepage im passwortgeschützten Mitgliederbereich unter Formulare & Merkblätter > Betriebswirtschaft > Steuern & Abgaben heruntergeladen werden.
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Corona-Hilfen: Längere Fristen für Schlussabrechnungen
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und die Länder haben die Fristen für noch ausstehende Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen nochmals bis zum 31.10.2023 bzw. sogar 31.03.2024 verlängert
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TECHNIK
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Neuerscheinungen VDE-Normen September 2023
Normen, die in der Elektrotechniker-, der Informationstechniker- bzw. der Elektromaschinenbauer-Auswahl enthalten sind, sind entsprechend gekennzeichnet. Für das Elektrotechniker-Handwerk bezeichnet ETe die erweiterte Auswahl und ETb die Basisauswahl. MEHR LESEN...
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Förderung für Endkunden: Solarstrom für Elektroautos
Das vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr angekündigte Förderprogramm zur Eigenerzeugung und Nutzung von Solarstrom für Elektrofahrzeuge an Wohngebäuden startet am 26. September 2023. Ein Investitionszuschuss von bis zu 10.200 Euro ist möglich. Doch die Randbedingungen sind eng gefasst.
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RAHMENABKOMMEN
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Sonderkonditionen über die Kooperation mit BAMAKA
Die Mitgliedsbetriebe profitieren aus der Rahmenvereinbarung mit BAMAKA beim Kauf von Fahrzeugen, Arbeitsmaschinen, Büromaterial etc.
ZUR BAMAKA-HOMEPAGE...
Noch nicht registriert? Jetzt kostenlos online registrieren und von den zahlreichen Angeboten profitieren. ZUR REGISTRIERUNG...
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AUS- FORT- und WEITERBILDUNG
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Ausbildungsnachweise per Smartphone führen
E-Handwerksbetriebe, die das E-Zubis Berichtsheft-App erstmals nutzen, können diese 30 Tage kostenlos testen. Innungsmitgliedern steht die App bei Gefallen zum rabattierten Preis für 29 € pro E-Zubis und Ausbildungsjahr (statt 39 €) zur Verfügung.
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Azubi-Gewinnung: Einstiegsqualifizierung nutzen
Mit einer geförderten Einstiegsqualifizierung können E-Handwerksbetriebe jungen Menschen, die im ersten Anlauf keine Lehrstelle gefunden haben, für eine geregelte Berufsausbildung gewinnen.
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E-Campus BW®
Die Sicherstellung eines hochwertigen und landeseinheitlichen Fort- und Weiterbildungsangebotes vor Ort innerhalb der Branche – also mit kurzen Anreisewegen für die Kursteilnehmer, das zudem zu attraktiven Konditionen für die Innungsfachbetriebe angeboten wird – ist das erklärte Ziel des E-Campus BW®. Schauen Sie doch gleich nach, wo die nächste Veranstaltung, z. B. im Bereich „E-CHECK“, durchgeführt wird.
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Wenn Sie diese E-Mail (an: info@fv-eit-bw.de) nicht mehr empfangen möchten, können Sie diese hier kostenlos abbestellen.
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